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   LG Essen, 11.12.1997 - 10 S 433/97   

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LG Essen, 11.12.1997 - 10 S 433/97 (https://dejure.org/1997,10255)
LG Essen, Entscheidung vom 11.12.1997 - 10 S 433/97 (https://dejure.org/1997,10255)
LG Essen, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 10 S 433/97 (https://dejure.org/1997,10255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 874
  • NZM 1998, 377
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 349/10

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Begründet wird dies vor allem damit, dass es aus der Sicht des Mieters keinen Unterschied mache, ob er eine Wohnung anmiete, die sich in einem im Alleineigentum des Vermieters gelegenen Mehrfamilienhaus befinde, oder aber eine Eigentumswohnung; in beiden Fällen sei er zur Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhaus und Aufzug befugt und greife der Zweck des § 548 BGB, eine rasche Klärung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Zustand des Mietobjekts herbeizuführen, ein (LG Essen, NZM 1998, 377 f.; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Aufl., § 548 BGB, Rn. 30; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • OLG Stuttgart, 05.08.2010 - 7 U 82/10

    Wohnungseigentum: Verjährung von Schadenersatzansprüchen der Gemeinschaft wegen

    Die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 1 BGB ist auf den streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch einer - sich vom Vermieter unterscheidenden - Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Beschädigung des Gemeinschaftseigentums auch anwendbar (so auch LG Essen, NJW-RR 1998, 874 und ihm folgend: Gather in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 548, Rn. 31; Staudinger, Emmerich, § 548 BGB, Rn. 14; wohl auch: Schmid, Rieke, § 548 BGB, Rn. 36; Soergel, Heintzmann, § 548 BGB, Rn. 5).

    Wie bereits das Landgericht Essen in seiner Entscheidung vom 11.12.1997 (Az. 10 S 433-97, NJW-RR 1998, 874) ausgeführt hat, sind die Eigentümer aber nach § 13 Abs. 1 WEG zur Vermietung ihres Sondereigentums berechtigt.

  • AG Nürtingen, 30.05.2007 - 11 C 618/07

    Schadensersatz wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum: Verjährung des

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (hier: Rolltor einer Tiefgarage) gegen einen ehemaligen Mieter eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegen nicht der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist (entgegen LG Essen NJW-RR 1998, 874).

    Das Landgericht Essen hat in seinem in NJW-RR 1998, Seite 874 ff. wiedergegebenen Urteil vom 11.12.1997 den sachlichen Anwendungsbereich der Vorgängervorschrift des § 548 BGB, dem § 558 BGB a.F., auch auf Ansprüche wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch den Mieter eines Mitglieds einer WEG, sowie den persönlichen Anwendungsbereich auf die WEG selbst hinsichtlich der Geltendmachung eigener Ansprüche wegen dieser Beschädigungen ausgeweitet.

  • LG Stuttgart, 17.10.2007 - 13 S 136/07

    Verjährungsfrist bei Ansprüchen der WEG gegen Ex-Mieter?

    Das Landgericht Essen hat im Urteil vom 11.12.1997 (10 S 433/97, NZM 1998, 377 f.; ebenso Blank, in: Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Auflage, § 548 Rn. 34; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 548 Rn. 32) angenommen, dass nicht nur Ansprüche des Vermieters, sondern auch deliktische Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum in der kurzen Verjährungsfrist verjähren.
  • LG Stuttgart, 28.11.2007 - 13 S 136/07

    Verjährungsfrist bei Ansprüchen der WEG gegen Ex-Mieter?

    Die hier zu entscheidende Rechtsfrage, ob sich die kurze Verjährung des § 548 Abs. 1 BGB auch auf deliktische Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft erstreckt, wurde zwar vom Landgericht Essen anders entschieden als von der Kammer (Urteil vom 11.12.1997, 10 S 433/97, NZM 1998, 377 f.).
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